FÖRDERUNG/
BILDUNGSGUTSCHEINE

FÖRDERUNG/
BILDUNGSGUTSCHEINE

Bildung ist mehr als Schule!

Eine gute und qualifizierte Ausbildung ist die Basis für den beruflichen Erfolg und heute wichtiger denn je. Das gilt für den Einzelnen ebenso wie für die Gesellschaft allgemein.

Wir sind zertifizierter Bildungsträger. Daher stehen dir als Schüler/in der Kosmetikschule Schäfer unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Förderungsmöglichkeiten für Maßnahmen der Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung zur Verfügung.

Unsere Kosmetikfachschule ist nach § 4 Nr. 21 a umsatzsteuerbefreit.

Fördermöglichkeiten:

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat für Jugendliche und Erwachsene mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine wichtige Grundlage geschaffen, bestimmte Ausbildungen zu fördern.

Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Kosmetiker/in an der Kosmetikschule Schäfer ist vom BAföG-Amt anerkannt und erfüllt die Anforderungen des Ministeriums. Voraussetzungen der BAföG Förderung sind oft individuell und abhängig von der persönlichen und familiären Situation.

Der Förderantrag wird in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern beantragt.

Weitere Informationen findest du auch hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen unter 25 Jahren (angestellt oder arbeitssuchend), welche einen dualen Ausbildunsberuf erfolgreich absolvierten (Abschlussprüfung mit über 87 Punkten oder besser als „gut“), bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Durch diese Förderung profitierst du in einem maximalen Förderzeitraum von 3 Jahren von Förderungen in Höhe von bis zu 6.000€ für beliebig viele Weiterbildungen (Eigenanteil 10%).

Das Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium, die Studienförderung für Berufserfahrene, führt die SBB bundesweit für alle Berufsgruppen durch.

Weitere Informationen über Voraussetzungen und Inanspruchnahme der Begabtenförderung findest du auch hier.

AKTUELL NEHMEN WIR KEINE BILDUNGSGUTSCHEINE AN! Stand: 10.2023

Da wir ein Bildungsträger sind und die Auflagen der Agentur für Arbeit für berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfüllen, können wir für einige ausgesuchte Aus- und Weiterbildungen Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und der Jobcenter annehmen.

Mit der Bildungsgutschein-Einführung können bei beruflicher Wiedereingliederung, Langzeitarbeitslosigkeit oder um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, ausgesuchte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Ausbildungen, die der Förderung unterliegen, sind die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Kosmetiker/in, die Ausbildung zum/zur Fachkosmetiker/in, die Ausbildung zum Make-up Artist und die Ausbildung in der med. Fachfußpflege.

Solltest du für die Förderung berechtigt sein, werden 100% der Ausbildungskosten/Kursgebühr übernommen.

Das Bildungskreditprogramm ist eine weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung, die ergänzend zum BAföG zur Verfügung steht.

Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern unabhängig. Eine Bonitätsprüfung erfolgt nicht.

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern der Kosmetikschule Schäfer angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungs-finanzierung zur Verfügung steht.

Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, beantragt oder per Internet unter http://www.bildungskredit.de. Das Bundesverwaltungsamt erteilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid, der die Auszubildenden berechtigt, einen Kreditvertrag mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abzuschließen. Ein Vertragsangebot der KfW ist dem Bewilligungsbescheid bereits beigefügt.

Damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt, muss das Vertragsangebot innerhalb eines Monats angenommen und unterzeichnet an die KfW geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW.

Weitere Informationen findest du auch hier: Das Bildungsprogramm der Bundesregierung.

Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die eine Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern.

Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen und steigert die Beschäftigungschancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben. Antragsberechtigt sind außerdem, wer seinen erlernten Beruf seit mehr als 4 Jahren nicht mehr ausübt und nun in einem anderen Tätigkeitsfeld arbeitet.

Sozialversicherungspflichtige und geringfügig Beschäftigte mit einem erforderlichen Mindestalter von 21 Jahren mit Hauptwohnsitz in Hessen sind antragsberechtigt.

Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 4.000€ pro Qualifizierungscheck gefördert.

Weitere Informationen findest du auch hier.

Durch den staatlich anerkannten Lehrplan besteht während der einjährigen Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Kosmetiker/in weiterhin der Anspruch auf Zahlung des Kindergelds.

Die Bildungsprämie ist eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführt Maßnahme, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren.

Mit dem Prämiengutschein unterstützt werden erwerbstätige Männer und Frauen (min. 15 Stunden pro Woche oder in Eltern- oder Pflegezeit) mit einem maximalen versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000€ (bei Verheirateten € 40.000). Über Ihre individuellen Möglichkeiten werden Sie in einer von über 500 Beratungsstellen in Deutschland beraten.

Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500€, gedeckt.

Das Weiterbildungssparen ist ein weiterer Bestandteil der Bildungsprämie, die im Zusammenhang mit dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) steht. Durch dessen Änderung ist seit Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Dabei geht die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren – auch, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Vom Weiterbildungssparen können alle erwerbstätigen Personen unabhängig von aktuellen Einkommen profitieren, die zuvor ein Informationsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen haben und über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen.

Weitere Informationen findest du auch hier.

Die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Weiterbildungen, die der “Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten” sowie der “Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse” dienen, müssen in der Regel von den Finanzämtern anerkannt werden, auch wenn sie nicht in direktem fachlichem Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen.

Bei der beruflichen Erstausbildung können Eltern und Erziehungsberechtigte nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG die Kosten der Ausbildung für ihre Kinder teilweise als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen.

Weitere Informationen findest du auch hier.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat für Jugendliche und Erwachsene mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine wichtige Grundlage geschaffen, bestimmte Ausbildungen zu fördern.

Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Kosmetiker/in an der Kosmetikschule Schäfer ist vom BAföG-Amt anerkannt und erfüllt die Anforderungen des Ministeriums. Voraussetzungen der BAföG Förderung sind oft individuell und abhängig von der persönlichen und familiären Situation.

Der Förderantrag wird in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern beantragt.

Weitere Informationen findest du auch hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen unter 25 Jahren (angestellt oder arbeitssuchend), welche einen dualen Ausbildunsberuf erfolgreich absolvierten (Abschlussprüfung mit über 87 Punkten oder besser als „gut“), bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Durch diese Förderung profitierst du in einem maximalen Förderzeitraum von 3 Jahren von Förderungen in Höhe von bis zu 6.000€ für beliebig viele Weiterbildungen (Eigenanteil 10%).

Das Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium, die Studienförderung für Berufserfahrene, führt die SBB bundesweit für alle Berufsgruppen durch.

Weitere Informationen über Voraussetzungen und Inanspruchnahme der Begabtenförderung findest du auch hier.

AKTUELL NEHMEN WIR KEINE BILDUNGSGUTSCHEINE AN! Stand: 10.2023

Da wir ein Bildungsträger sind und die Auflagen der Agentur für Arbeit für berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfüllen, können wir für einige ausgesuchte Aus- und Weiterbildungen Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und der Jobcenter annehmen.

Mit der Bildungsgutschein-Einführung können bei beruflicher Wiedereingliederung, Langzeitarbeitslosigkeit oder um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, ausgesuchte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.

Ausbildungen, die der Förderung unterliegen, sind die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Kosmetiker/in, die Ausbildung zum/zur Fachkosmetiker/in, die Ausbildung zum Make-up Artist und die Ausbildung in der med. Fachfußpflege.

Solltest du für die Förderung berechtigt sein, werden 100% der Ausbildungskosten/Kursgebühr übernommen.

Das Bildungskreditprogramm ist eine weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung, die ergänzend zum BAföG zur Verfügung steht.

Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern unabhängig. Eine Bonitätsprüfung erfolgt nicht.

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern der Kosmetikschule Schäfer angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungs-finanzierung zur Verfügung steht.

Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, beantragt oder per Internet unter http://www.bildungskredit.de. Das Bundesverwaltungsamt erteilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid, der die Auszubildenden berechtigt, einen Kreditvertrag mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abzuschließen. Ein Vertragsangebot der KfW ist dem Bewilligungsbescheid bereits beigefügt.

Damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt, muss das Vertragsangebot innerhalb eines Monats angenommen und unterzeichnet an die KfW geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW.

Weitere Informationen findest du auch hier: Das Bildungsprogramm der Bundesregierung.

Das Land Hessen setzt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU“ in der ESF-Förderperiode 2007-2013 das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die eine Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern.

Mit dem neuen Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen und steigert die Beschäftigungschancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben. Antragsberechtigt sind außerdem, wer seinen erlernten Beruf seit mehr als 4 Jahren nicht mehr ausübt und nun in einem anderen Tätigkeitsfeld arbeitet.

Sozialversicherungspflichtige und geringfügig Beschäftigte mit einem erforderlichen Mindestalter von 21 Jahren mit Hauptwohnsitz in Hessen sind antragsberechtigt.

Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 4.000€ pro Qualifizierungscheck gefördert.

Weitere Informationen findest du auch hier.

Durch den staatlich anerkannten Lehrplan besteht während der einjährigen Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Kosmetiker/in weiterhin der Anspruch auf Zahlung des Kindergelds.

Die Bildungsprämie ist eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführt Maßnahme, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren.

Mit dem Prämiengutschein unterstützt werden erwerbstätige Männer und Frauen (min. 15 Stunden pro Woche oder in Eltern- oder Pflegezeit) mit einem maximalen versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000€ (bei Verheirateten € 40.000). Über Ihre individuellen Möglichkeiten werden Sie in einer von über 500 Beratungsstellen in Deutschland beraten.

Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500€, gedeckt.

Das Weiterbildungssparen ist ein weiterer Bestandteil der Bildungsprämie, die im Zusammenhang mit dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) steht. Durch dessen Änderung ist seit Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Dabei geht die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren – auch, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Vom Weiterbildungssparen können alle erwerbstätigen Personen unabhängig von aktuellen Einkommen profitieren, die zuvor ein Informationsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen haben und über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen.

Weitere Informationen findest du auch hier.

Die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Weiterbildungen, die der “Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten” sowie der “Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse” dienen, müssen in der Regel von den Finanzämtern anerkannt werden, auch wenn sie nicht in direktem fachlichem Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen.

Bei der beruflichen Erstausbildung können Eltern und Erziehungsberechtigte nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG die Kosten der Ausbildung für ihre Kinder teilweise als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen.

Weitere Informationen findest du auch hier.

Wir freuen uns auf deinen Anruf oder deine E-Mail.

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