WILLKOMMEN IM FACHBEREICH
NiSV – FACHKUNDENACHWEIS

WILLKOMMEN IM FACHBEREICH
NiSV – FACHKUNDENACHWEIS

Die NiSV stellt eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar. Auch wir als erfahrene staatlich anerkannte Kosmetikfachschule haben alles dafür getan, dass wir diese Herausforderung gemeinsam mit euch meistern. Mit einem gewissen Stolz können wir seit Ende Oktober 2021 sagen: Es ist vollbracht, wir haben es geschafft! Die Kosmetikschule S. Schäfer war Deutschlands erster offiziell anerkannter Schulträger für die Fachkundenachweisekurse der NiSV. Und somit können alle KursteilnehmerInnen guten Gewissens unsere Kurse buchen und besuchen.

Hinweis: Prüfungen müssen von einer Personenzertifizierungsstelle wie z.b. der dbi Zert GmBH abgenommen werden.

Noch Fragen? Dann schreib uns gerne: info.NiSV@kosmetikfachschule.de

Information für unsere ehemaligen NiSV-Kursteilnehmer*innen

Durch die aktuellen Neuerungen der NiSV, nach denen ab 2026 nur noch NiSV-Zertifikate mit einem DAkkS-Siegel anerkannt sind, herrscht derzeit große Besorgnis, Unmut und Unsicherheit unter vielen ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Wir, die Kosmetikschule Schäfer, waren während des gesamten Zeitraums unserer NiSV-Kurse durchgängig von verschiedenen akkreditierten Zertifizierungsstellen anerkannt. Unsere Kurse wurden stets nach der zum damaligen Zeitpunkt gültigen Fassung der NiSV und den zugehörigen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Für die Einreichung bei der jeweils zuständigen Behörde ist ausschließlich die von uns ausgestellte Bescheinigung maßgeblich – nicht die Apostille. Da zum damaligen Zeitpunkt eine andere Gesetzeslage galt, tragen diese Bescheinigungen demnach noch kein DAkkS-Siegel.

Da die zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich verfahren, kann von uns keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Die jeweilige Gültigkeit der NiSV-Bescheinigung muss daher individuell geprüft werden. Zum Beispiel kann ein Wechsel des Bezirks Auswirkungen haben oder auch der Zeitraum, wann die Anzeige bei der Behörde erfolgte.

Das Regierungspräsidium Darmstadt beispielsweise als die für Hessen zuständige Behörde hat bereits seit 2023 zahlreiche Bescheinigungen unserer ehemaligen Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer erfolgreich überprüft und daraufhin Fachkundebescheinigungen ausgestellt, die – je nach Zeitpunkt der Kursteilnahme – auch bis 2027 bzw. 2028 gültig sind. Diese bescheinigte Gültigkeit bleibt selbstverständlich auch weiterhin bestehen.

Wir empfehlen daher allen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern, bei denen die Sachlage unklar ist oder die bisher keinerlei Rückmeldung von ihrer Behörde erhalten haben, sich direkt an die zuständige Behörde zu wenden und dort eine Auskunft oder Bestätigung einzuholen, ob und bis wann ihre Fachkundebescheinigung gültig ist.

Sollte im Einzelfall § 13 NiSV „Übergangsregelungen“ Anwendung finden, können noch bis zum 31.12.2025 Zertifikate mit einer Gültigkeit von fünf Jahren erworben werden – durch eine erneute Prüfung bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle. Wir selbst dürfen keine Zertifikate ausstellen. Das obliegt seit 2024 nur noch den Zertifizierungsstellen.

Im Falle einer erneuten Prüfung können wir die ZDH Zert empfehlen, mit dieser Personenzertifizierungsstelle haben wir in der Vergangenheit bisher stets positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit gemacht.                                                                              Wir stellen Ihnen hierfür gern nochmal eine aktualisierte Bescheinigung aus, damit können Sie sich bei der Prüfungsstelle zur Prüfung anmelden.

Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, sich anwaltlich beraten zu lassen um zu prüfen ob die nachträgliche Änderung der Gültigkeit Ihrer Bescheinigung seitens des Bundesministeriums und der Behörden rechtlich zulässig ist. Sie sollten hier natürlich vorher abwägen mit welchem Zeit- und Kostenfaktor dieses Vorgehen verbunden ist und wie die Erfolgschancen stehen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine ausführliche oder rechtsverbindliche Beratung anbieten können.

Beachten Sie außerdem, dass wir ab 2026 keine NiSV-Anfragen mehr bearbeiten und auch keine Bescheinigungen mehr ausstellen werden. Sofern Sie betroffen sind und Unterlagen benötigen, reichen Sie uns Ihre Anfrage bis zum 15.12.2025 ein.

Über den untenstehenden Link können Sie sich bei Bedarf die jeweilige Anerkennungsurkunde für den Zeitraum Ihres absolvierten Kurses downloaden, falls dies von einer Prüfungsstelle benötigt wird.

Anerkennungszeiträume:

– 21.10.2021 bis 30.06.2022 younea certification GmbH

– 02.05.2022 bis 30.04.2023 DEKRA certification GmbH

– 28.04.2023 bis Ende 2024 dbi zert GmbH

Unsere Ausbildungen im Fachbereich NiSV:

OPTISCHE STRAHLUNG

Laser / intensive Lichtquellen

Dauer: 117 Lerneinheiten (je 45 Min.) | davon 84 LE durch ONLINE-Live-Unterricht und VOR-ORT-Präsenz-Unterricht & 33 LE durch selbständiges E-LEARNING

Zeiten: 11 Tage | Tag 1-6: 09.00-15.30 Uhr* (ONLINE-Live-Unterricht), Tag 7-11: 09.00-18.00 Uhr* (VOR-ORT-Präsenz-Unterricht) | zzgl. selbstständigem E-Learning | * Hinweis: Die Unterrichtszeiten können gegebenenfalls abweichen. Hierüber werden die Teilnehmer per E-Mail informiert.

Wochentagskurs | Termine:
neue Termine folgen

Wochenendkurs (Fr.-So. / Sa.-So.) | Termine:
(O-2) ONLINE-Live-Unterricht: 28.06.-30.06. (Fr.-So.) + 12.07.-14.07.2024 (Fr.-So.) je 09.00-15.30 Uhr + VOR-ORT-Präsenz-Unterricht: 05.07.-07.07. (Fr.-So.) + 20.07.-21.07.2024 (Sa.-So.) je 09.00-18.00 Uhr + PRÜFUNG: Die Zertifizierungsstelle bietet mehrere Terminalternativen an.

Kein passender Termin dabei? Dann schreib uns eine E-Mail und wir senden dir alternative Termine zu (info.NiSV@kosmetikfachschule.de).

Kosten: 3.400,-€ Kursgebühr zzgl. Prüfungsgebühr (Ratenzahlung: 5 Raten je 680,-€)

EMF – KOSMETIK

Hochfrequenzgeräte

Dauer: 38 Lerneinheiten (je 45 Min.) | davon 22 LE durch ONLINE-Live-Unterricht und VOR-ORT-Präsenz-Unterricht & 16 LE durch selbständiges E-LEARNING

Zeiten: 3 Tage | Tag 1-2: 10.00-16.00 Uhr* (ONLINE-Live-Unterricht), Tag 3: 09.00-17.30 Uhr* (VOR-ORT-Präsenz-Unterricht) | zzgl. selbstständigem E-LEARNING | * Hinweis: Die Unterrichtszeiten können gegebenenfalls abweichen. Hierüber werden die Teilnehmer per E-Mail informiert.

Wochentagskurs| Termine:
neue Termine folgen

Wochenendkurs (Fr.-So.) | Termine:
(H-2) ONLINE-Live-Unterricht: 03.-04.05.2024 (Fr.-Sa.) je 10.00-16.00 Uhr + VOR-ORT-Präsenz-Unterricht: 05.05.2024 (So.) 09.00-17.30 Uhr (in Hanau!) + PRÜFUNG: Die Zertifizierungsstelle bietet mehrere Terminalternativen an.

Kein passender Termin dabei? Dann schreib uns eine E-Mail und wir senden dir alternative Termine zu (info.NiSV@kosmetikfachschule.de).

Kosten: 1.200,-€ Kursgebühr zzgl. Prüfungsgebühr (Ratenzahlung: 3 Raten je 400,-€)

BASIS – GRUNDLAGEN DER HAUT UND DEREN ANHANGSGEBILDE

Fachkunde-Grundlage

Dauer: 78 Lerneinheiten (je 45 Min.) | davon 50 LE durch ONLINE-Live-Unterricht & 28 LE durch selbständiges E-LEARNING

Zeiten:
Wochentagskurs: 10 Tage + 2 Zusatztage (ONLINE-Live-Unterricht) | Mo.-Mi. | 09.00 – 13.00 Uhr* | zzgl. selbständigem E-LEARNING oder
Wochenendkurs: 5 Tage + 1 Zusatztag (ONLINE-Live-Unterricht) | Sa. | 09.00 – 18.00 Uhr* | zzgl. selbständigem E-LEARNING
* Hinweis: Die Unterrichtszeiten können gegebenenfalls abweichen. Hierüber werden die Teilnehmer per E-Mail informiert.

Wochentagskurs (Mo.-Mi.) | Termine:
(G-6) ONLINE-Live-Unterricht: 04..11.-06.11. + 11.11.-13.11. + 18.11.-20.11. + 25.11.2024  je 09.00 – 13.00 Uhr + PRÜFUNG: Die Zertifizierungsstelle bietet mehrere Terminalternativen an.

Wochenendkurs (Sa.) | Termine:
neue Termine folgen

Kein passender Termin dabei? Dann schreib uns eine E-Mail und wir senden dir alternative Termine zu (info.NiSV@kosmetikfachschule.de).

Kosten: 1.900,-€ Kursgebühr zzgl. Prüfungsgebühr (Ratenzahlung: 4 Raten je 475,-€)

OPTISCHE STRAHLUNG

Laser / intensive Lichtquellen

Dauer: 117 Lerneinheiten (je 45 Min.) | davon 84 LE durch ONLINE-Live-Unterricht und VOR-ORT-Präsenz-Unterricht & 33 LE durch selbständiges E-LEARNING

Zeiten: 11 Tage | Tag 1-6: 09.00-15.30 Uhr* (ONLINE-Live-Unterricht), Tag 7-11: 09.00-18.00 Uhr* (VOR-ORT-Präsenz-Unterricht) | zzgl. selbstständigem E-Learning | * Hinweis: Die Unterrichtszeiten können gegebenenfalls abweichen. Hierüber werden die Teilnehmer per E-Mail informiert.

Wochentagskurs | Termine:
neue Termine folgen

Wochenendkurs (Fr.-So. / Sa.-So.) | Termine:
(O-2) ONLINE-Live-Unterricht: 28.06.-30.06. (Fr.-So.) + 12.07.-14.07.2024 (Fr.-So.) je 09.00-15.30 Uhr + VOR-ORT-Präsenz-Unterricht: 05.07.-07.07. (Fr.-So.) + 20.07.-21.07.2024 (Sa.-So.) je 09.00-18.00 Uhr + PRÜFUNG: Die Zertifizierungsstelle bietet mehrere Terminalternativen an.

Kein passender Termin dabei? Dann schreib uns eine E-Mail und wir senden dir alternative Termine zu (info.NiSV@kosmetikfachschule.de).

Kosten: 3.400,-€ Kursgebühr zzgl. Prüfungsgebühr (Ratenzahlung: 5 Raten je 680,-€)

ULTRASCHALL

Ultraschallgeräte

Dauer: 38 Lerneinheiten (je 45 Min.) | davon 19 LE durch ONLINE-Live-Unterricht und VOR-ORT-Präsenz-Unterricht & 19 LE durch selbständiges E-LEARNING

Zeiten: 2 Tage | Tag 1: 09.00-18.30 Uhr* (ONLINE-Live-Unterricht), Tag 2: 09.00-16.30 Uhr* (VOR-ORT-Präsenz-Unterricht) | zzgl. selbstständigem E-LEARNING | * Hinweis: Die Unterrichtszeiten können gegebenenfalls abweichen. Hierüber werden die Teilnehmer per E-Mail informiert.

Wochentagskurs | Termine:
neue Termine folgen

Wochenendkurs (Sa.-So.) | Termine:
(U-3) ONLINE-Live-Unterricht: 25.05.2024 (Sa.) 09.00-18.30 Uhr + VOR-ORT-Präsenz-Unterricht: 26.05.2024 (So.) 09.00-16.30 Uhr (in Hanau!) + PRÜFUNG: Die Zertifizierungsstelle bietet mehrere Terminalternativen an.

Kein passender Termin dabei? Dann schreib uns eine E-Mail und wir senden dir alternative Termine zu (info.NiSV@kosmetikfachschule.de).

Kosten: 1.200,-€ Kursgebühr zzgl. Prüfungsgebühr (Ratenzahlung: 3 Raten je 400,-€)

EMF – KOSMETIK

Hochfrequenzgeräte

Dauer: 38 Lerneinheiten (je 45 Min.) | davon 22 LE durch ONLINE-Live-Unterricht und VOR-ORT-Präsenz-Unterricht & 16 LE durch selbständiges E-LEARNING

Zeiten: 3 Tage | Tag 1-2: 10.00-16.00 Uhr* (ONLINE-Live-Unterricht), Tag 3: 09.00-17.30 Uhr* (VOR-ORT-Präsenz-Unterricht) | zzgl. selbstständigem E-LEARNING | * Hinweis: Die Unterrichtszeiten können gegebenenfalls abweichen. Hierüber werden die Teilnehmer per E-Mail informiert.

Wochentagskurs| Termine:
neue Termine folgen

Wochenendkurs (Fr.-So.) | Termine:
(H-2) ONLINE-Live-Unterricht: 03.-04.05.2024 (Fr.-Sa.) je 10.00-16.00 Uhr + VOR-ORT-Präsenz-Unterricht: 05.05.2024 (So.) 09.00-17.30 Uhr (in Hanau!) + PRÜFUNG: Die Zertifizierungsstelle bietet mehrere Terminalternativen an.

Kein passender Termin dabei? Dann schreib uns eine E-Mail und wir senden dir alternative Termine zu (info.NiSV@kosmetikfachschule.de).

Kosten: 1.200,-€ Kursgebühr zzgl. Prüfungsgebühr (Ratenzahlung: 3 Raten je 400,-€)

EMF – STIMULATION

Niederfrequenz-, Gleichstrom- & Magnetfeldgeräte

Dauer: 23 Lerneinheiten (je 45 Min.) | davon 15 LE durch ONLINE-Live-Unterricht und VOR-ORT-Präsenz-Unterricht & 8 LE durch selbständiges E-LEARNING

Zeiten: 2 Tage |09.00-16.00 Uhr (VOR-ORT-Präsenz-Unterricht) | zzgl. selbständigem E-LEARNING | * Hinweis: Die Unterrichtszeiten können gegebenenfalls abweichen. Hierüber werden die Teilnehmer per E-Mail informiert.

Wochentagskurs | Termine:
neue Termine folgen

Wochenendkurs | Termine:
neue Termine folgen

Kein passender Termin dabei? Dann schreib uns eine E-Mail und wir senden dir alternative Termine zu (info.NiSV@kosmetikfachschule.de).

Kosten: 800,-€ Kursgebühr zzgl. Prüfungsgebühr

Wir, das Team der Kosmetikfachschule Schäfer, freuen uns dir mit unserem ganzen Fachwissen und der langjährigen Erfahrung auch bei diesem neuen Schritt zur Seite zu stehen und dich auf dem Weg deiner beruflichen Weiterbildung zu begleiten! In Kürze werden unsere Termine freigeschaltet. Bitte schick uns vorab eine Email, damit wir dir unverbindlich einen Platz reservieren können. Email an: info.nisv@kosmetikfachschule.de

NiSV ist die Abkürzung für die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“. Sie wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit entwickelt. In dieser Verordnung sind Richtlinien festgelegt, die den Einsatz, die Bedienung und die Anwendung von Geräten und Anlagen mit nichtionisierender Strahlung beschreibt. Solche Geräte werden unter anderem in der apparativen Kosmetik eingesetzt.

Bislang wurde das Wissen und die Fähigkeiten, solche Anwendungen durchzuführen, nicht kontrolliert. Dadurch wurden zahlreiche Arbeiten ohne fundiertes Wissen ausgeübt, wodurch hohe Risiken und teilweise auch Verletzungen oder ähnliches für die Kunden entstanden sind. Dem wird nun durch die NiSV ein Riegel vorgeschoben. Ziel ist es hierbei das Kundenrisiko so gering als möglich zu halten.

Um die Kunden in Zukunft bestmöglich zu schützen, muss zur Inbetriebnahme eines Gerätes dieser Art, die dazugehörige Fachkunde erworben werden. Dies geschieht durch die sogenannten Fachkundenachweise. Möchte man also weiterhin Behandlungen mit diesen Geräten ausüben, so ist es zwingend notwendig die entsprechenden Fachkundenachweise zu erwerben. Höhere Qualitätsstandards werden so in der gesamten Kosmetikbranche sichergestellt.

Auch Sie profitieren dadurch  Sie können sich sicher sein Ihr Potenzial komplett auszuschöpfen, qualitativ hochwertige Arbeit anzubieten und Ihren Kunden die bestmöglich Sicherheit zu gewährleisten. Ihre Kunden werden es Ihnen danken.

  • die NiSV tritt am 31.12.2020 in Kraft
  • Geräte die bereits in Anwendung sind müssen der entsprechenden Behörde gemeldet werden
  • Geräte die ab Januar 2021 gekauft werden, müssen 14 Tage vor Inbetriebnahme der zuständigen Behörde gemeldet werden
  • eine Geräteeinweisung durch den Hersteller ist nicht mehr ausreichend
  • Die Fachkundenachweise der entsprechenden Geräte sind Pflicht
  • Der Fachkundenachweis muss bis spätestens 31.12.2022 vorhanden sein, sonst dürfen keine Behandlungen mehr angeboten und durchgeführt werden
  • jeder der eine Anwendung am Kunden durchführen möchte, muss die Fachkunde vorweisen können d.h. nicht nur Inhaber sondern auch Mitarbeiter
  • für das Ausführen der Anwendung ohne diese entsprechenden Nachweise können vom Gesetzgeber teils empfindliche Strafen bis hin zu Bußgeldern verhängt werden
  • der Nachweis muss alle 5 Jahre erneuert werden
  • Die Kosmetikfachschule Sevgi Schäfer hat als erste Schule in Deutschland, die Anerkennung durch eine Personenzertifizierungsstelle erhalten und somit die Legitimation, NiSV-Fachkundenachweiskurse durchzuführen.
  • Ab dem 24.10.2021 kann die Kosmetikfachschule Schäfer in Frankfurt Nachweiskurse für die Fachkunde gemäß der NiSV durchführen

Die Kosmetikschule S. Schäfer GmbH & Co. KG ist durch die dbi Zert GmbH anerkannt. Prüfungen müssen von einer Personenzertifizierungsstelle wie z.b. der dbi Zert GmBH abgenommen werden. Prüfungskosten sind an die jeweilige Personenzertifizierungsstelle zu entrichten.

Nach dem Fachmodul Akkreditierung NiSV ist ein Verfahren vorgesehen, bei dem Schulungsanbieter von bestimmten Stellen anerkannt werden. Eine solche Anerkennung bedeutet, dass der Schulungsanbieter geprüft wurde und die von ihm angebotenen Schulungen für den Erwerb der Fachkunden im Sinne der NiSV geeignet sind. Bei den Stellen, die eine solche Anerkennung vornehmen, handelt sich um Zertifizierungsstellen, die wiederum bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sein müssen. Diese Zertifizierungsstellen veröffentlichen eine Übersicht der von ihnen jeweils anerkannten Schulungsanbieter. Eine Liste der bei der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstellen findet sich in der „Datenbank akkreditierter Stellen“. Ein Link zu dieser Datenbank ist auf der Startseite des Internetangebots der DAkkS hinterlegt.

Es ist anzumerken, dass es gleichwohl auch Schulungsanbieter geben kann, die die Anforderungen der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ NiSV und der Fachkunderichtlinie Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ NiSV erfüllen, ohne über eine solche Anerkennung zu verfügen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz“ BMUV führt keine Listen von Anbietern von Schulungen zum Erwerb der Fachkunde „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ NiSV.

Detaillierte Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Bundesumweltministeriums.

  • Ultraschallgeräte
  • Lasergeräte
  • IPL Geräte
  • Hochfrequenzgeräte
  • Niederfrequenzgeräte
  • Gleichstromgeräte
  • Magnetfeldgeräte

Je nach Art des Gerät kann es sein, dass Ihr Gerät unter mehrere Verordnungen fällt und daher auch mehrere Fachkundenachweise notwendig sind. Um sicherzugehen das Sie auch den richtigen Nachweis erwerben, fragen Sie daher immer beim Hersteller Ihres Gerätes genau nach

  • Entfernung von Tätowierungen oder Permanent Make-Up
  • Behandlung von pigmentierten Hautveränderungen
  • Behandlung von Gefäßveränderungen
  • Anwendungen, bei denen die Funktion der Epidermis, als Schutzbarriere, verletzt wird
  • Fokussierter Ultraschall (HiFu)
  • Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind (wie zum Beispiel Fettgewebereduktion)

Ein approbierter Arzt benötigt keinen Fachkundenachweis.

Die Lerninhalte der Fachkundenachweise sind durch die NiSV genau festgelegt. Jedes Modul hat eine bestimmte Anzahl an Lerneinheiten (LE). Einige können dabei flexibel von zuhause aus oder unterwegs durch e-Learning erarbeitet werden. Die Praxiseinheiten finden dann in Seminaren bei uns an der Kosmetikfachschule statt. Auch der Ablauf und das notwendige Wissen für die Prüfung sind durch die Richtlinien der NiSV bereits vorgegeben.

Modul 1

Dieses Modul bildet die Grundlage und damit die Voraussetzung für weitere Fachkundemodule. Kosmetisches Grundwissen z.B. über den Aufbau und die Beschaffenheit der Haut, Bestimmung der Hauttypen oder unterschiedliche Haarstrukturen und deren Wachstumsphasen werden hier behandelt. Dieses spezifische Wissen unterstützt Sie bei der weiteren Fachkunde optimal.

  • Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (80 LE)

Das Modul entfällt für Sie wenn Sie bereits eine abgeschlossene Ausbildung als „staatlich anerkannte Kosmetikerin“ haben oder aber bis zum 31.12.2021 eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren nachweisen können. Alle anderen Module sind jedoch verpflichtend, wenn Sie weiterhin die jeweiligen Geräteanwendungen anbieten und ausführen möchten.

Modul 2 

Hierbei werden alle notwendigen Informationen der jeweiligen Technologien verarbeitet. Von den technischen Grundlagen, über Risiken und Nebenwirkungen, bis hin zur korrekten Dokumentation nach NiSV werden hier behandelt.

  • Optische Strahlung (120 LE)
  • Ultraschall (40 LE)
  • EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik (40 LE)
  • EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- & Magnetfeldgeräte) zur Stimulation (24 LE)

Die einzelnen Module sind verpflichtend, wenn Sie weiterhin die jeweiligen Geräteanwendungen anbieten und ausführen möchten.

NiSV ist die Abkürzung für die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“. Sie wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit entwickelt. In dieser Verordnung sind Richtlinien festgelegt, die den Einsatz, die Bedienung und die Anwendung von Geräten und Anlagen mit nichtionisierender Strahlung beschreibt. Solche Geräte werden unter anderem in der apparativen Kosmetik eingesetzt.

Bislang wurde das Wissen und die Fähigkeiten, solche Anwendungen durchzuführen, nicht kontrolliert. Dadurch wurden zahlreiche Arbeiten ohne fundiertes Wissen ausgeübt, wodurch hohe Risiken und teilweise auch Verletzungen oder ähnliches für die Kunden entstanden sind. Dem wird nun durch die NiSV ein Riegel vorgeschoben. Ziel ist es hierbei das Kundenrisiko so gering als möglich zu halten.

Um die Kunden in Zukunft bestmöglich zu schützen, muss zur Inbetriebnahme eines Gerätes dieser Art, die dazugehörige Fachkunde erworben werden. Dies geschieht durch die sogenannten Fachkundenachweise. Möchte man also weiterhin Behandlungen mit diesen Geräten ausüben, so ist es zwingend notwendig die entsprechenden Fachkundenachweise zu erwerben. Höhere Qualitätsstandards werden so in der gesamten Kosmetikbranche sichergestellt.

Auch Sie profitieren dadurch  Sie können sich sicher sein Ihr Potenzial komplett auszuschöpfen, qualitativ hochwertige Arbeit anzubieten und Ihren Kunden die bestmöglich Sicherheit zu gewährleisten. Ihre Kunden werden es Ihnen danken.

  • die NiSV tritt am 31.12.2020 in Kraft
  • Geräte die bereits in Anwendung sind müssen der entsprechenden Behörde gemeldet werden
  • Geräte die ab Januar 2021 gekauft werden, müssen 14 Tage vor Inbetriebnahme der zuständigen Behörde gemeldet werden
  • eine Geräteeinweisung durch den Hersteller ist nicht mehr ausreichend
  • Die Fachkundenachweise der entsprechenden Geräte sind Pflicht
  • Der Fachkundenachweis muss bis spätestens 31.12.2021 vorhanden sein, sonst dürfen keine Behandlungen mehr angeboten und durchgeführt werden
  • jeder der eine Anwendung am Kunden durchführen möchte, muss die Fachkunde vorweisen können d.h. nicht nur Inhaber sondern auch Mitarbeiter
  • für das Ausführen der Anwendung ohne diese entsprechenden Nachweise können vom Gesetzgeber teils empfindliche Strafen bis hin zu Bußgeldern verhängt werden
  • der Nachweis muss alle 5 Jahre erneuert werden
  • Die Kosmetikfachschule Sevgi Schäfer hat als erste Schule in Deutschland, die Anerkennung durch eine Personenzertifizierungsstelle erhalten und somit die Legitimation, NiSV-Fachkundenachweiskurse durchzuführen.
  • Ab dem 24.10.2021 kann die Kosmetikfachschule Schäfer in Frankfurt Nachweiskurse für die Fachkunde gemäß der NiSV durchführen.

Die Kosmetikschule S. Schäfer GmbH & Co. KG ist durch die dbi Zert GmbH anerkannt. Prüfungen müssen von einer Personenzertifizierungsstelle wie z.b. der dbi Zert GmBH abgenommen werden. Prüfungskosten sind an die jeweilige Personenzertifizierungsstelle zu entrichten.

Nach dem Fachmodul Akkreditierung NiSV ist ein Verfahren vorgesehen, bei dem Schulungsanbieter von bestimmten Stellen anerkannt werden. Eine solche Anerkennung bedeutet, dass der Schulungsanbieter geprüft wurde und die von ihm angebotenen Schulungen für den Erwerb der Fachkunden im Sinne der NiSV geeignet sind. Bei den Stellen, die eine solche Anerkennung vornehmen, handelt sich um Zertifizierungsstellen, die wiederum bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sein müssen. Diese Zertifizierungsstellen veröffentlichen eine Übersicht der von ihnen jeweils anerkannten Schulungsanbieter. Eine Liste der bei der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstellen findet sich in der „Datenbank akkreditierter Stellen“. Ein Link zu dieser Datenbank ist auf der Startseite des Internetangebots der DAkkS hinterlegt.

Es ist anzumerken, dass es gleichwohl auch Schulungsanbieter geben kann, die die Anforderungen der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ NiSV und der Fachkunderichtlinie Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ NiSV erfüllen, ohne über eine solche Anerkennung zu verfügen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz“ BMUV führt keine Listen von Anbietern von Schulungen zum Erwerb der Fachkunde „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ NiSV.

Detaillierte Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Bundesumweltministeriums.

  • Ultraschallgeräte
  • Lasergeräte
  • IPL Geräte
  • Hochfrequenzgeräte
  • Niederfrequenzgeräte
  • Gleichstromgeräte
  • Magnetfeldgeräte

Je nach Art des Gerät kann es sein, dass Ihr Gerät unter mehrere Verordnungen fällt und daher auch mehrere Fachkundenachweise notwendig sind. Um sicherzugehen das Sie auch den richtigen Nachweis erwerben, fragen Sie daher immer beim Hersteller Ihres Gerätes genau nach

  • Entfernung von Tätowierungen oder Permanent Make-Up
  • Behandlung von pigmentierten Hautveränderungen
  • Behandlung von Gefäßveränderungen
  • Anwendungen, bei denen die Funktion der Epidermis, als Schutzbarriere, verletzt wird
  • Fokussierter Ultraschall (HiFu)
  • Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind (wie zum Beispiel Fettgewebereduktion)

Ein approbierter Arzt benötigt keinen Fachkundenachweis.

Die Lerninhalte der Fachkundenachweise sind durch die NiSV genau festgelegt. Jedes Modul hat eine bestimmte Anzahl an Lerneinheiten (LE). Einige können dabei flexibel von zuhause aus oder unterwegs durch e-Learning erarbeitet werden. Die Praxiseinheiten finden dann in Seminaren bei uns an der Kosmetikfachschule statt. Auch der Ablauf und das notwendige Wissen für die Prüfung sind durch die Richtlinien der NiSV bereits vorgegeben.

Modul 1

Dieses Modul bildet die Grundlage und damit die Voraussetzung für weitere Fachkundemodule. Kosmetisches Grundwissen z.B. über den Aufbau und die Beschaffenheit der Haut, Bestimmung der Hauttypen oder unterschiedliche Haarstrukturen und deren Wachstumsphasen werden hier behandelt. Dieses spezifische Wissen unterstützt Sie bei der weiteren Fachkunde optimal.

  • Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde (80 LE)

Das Modul entfällt für Sie wenn Sie bereits eine abgeschlossene Ausbildung als „staatlich anerkannte Kosmetikerin“ haben oder aber bis zum 31.12.2021 eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren nachweisen können. Alle anderen Module sind jedoch verpflichtend, wenn Sie weiterhin die jeweiligen Geräteanwendungen anbieten und ausführen möchten.

Modul 2 

Hierbei werden alle notwendigen Informationen der jeweiligen Technologien verarbeitet. Von den technischen Grundlagen, über Risiken und Nebenwirkungen, bis hin zur korrekten Dokumentation nach NiSV werden hier behandelt.

  • Optische Strahlung (120 LE)
  • Ultraschall (40 LE)
  • EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik (40 LE)
  • EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- & Magnetfeldgeräte) zur Stimulation (24 LE)

Die einzelnen Module sind verpflichtend, wenn Sie weiterhin die jeweiligen Geräteanwendungen anbieten und ausführen möchten.

UNSERE AUSBILDUNGEN