Sachkundelehrgang Infektionshygieneverordnung
Grund- und Spezialkurs

Dauer:8 Stunden samstags Zeiten:10.00-17.00 Uhr | Sa. Termine:25.08.2012 | weitere Termine auf Anfrage Kosten:Euro 180,00
Dauer:30 Stunden Zeiten:09.00-18.00 Uhr | Mo.- Mi. oder Fr.-So. Termine:30.07.2012 (Mo.-Mi.) | 26.10.2012 (Fr.-So.) | weitere Termine auf Anfrage Kosten:Euro 450
Dauer:30 Stunden jeweils Montag abends Zeiten:18.00- 21.30 Uhr | Mo. Termine:23.04.2012 | Termine auf Anfrage Kosten:Euro 450

Zuerst ein kleiner Auszug aus der Hygieneverordnung Hessen zum besseren Verständnis über die Notwendigkeit dieser Kurse:

Hygieneverordnung – Hessen –

Gemäß Infektionsverordnung vom 18. März 2003

Änderung der Infektionshygieneverordnung vom 22. Oktober 2008 und 13. November 2008

Mit dem Erlass vom 24. März 2010 hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit geregelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die in §2 geforderte notwendige Sachkunde zu erlangen:

§1 (1) Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (z.B. HIV- und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.

Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung
- der Haarpflege
- der Fußpflege
- des Tätowierens
- des Ohrlochstechens und
- die Schmuckeinbringung an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut (Piercing)

§1 (2) Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik verpflichtet.

§2 Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen.

Laut Erlass muss, wer unter den §1 fällt, die Sachkunde im Rahmen einer einschlägigen Berufsausbildung mit dem Unterrichtsfach „Infektionshygieneverordnung“ erworben haben, oder einen Kurs zum Erwerb der Sachkunde absolvieren.

Stundenumfang, Unterrichtsinhalte und Erfolgskontrolle sind in diesem Erlass geregelt.

Personen, die den Berufsgruppen gem. §1 (1) Infektionshygieneverordnung angehören absolvieren je nach Tätigkeit, mit Instrumentenaufbereitung den Spezialkurs mit 40 Stunden, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen.

Rechtlicher Hintergrund

Podologen und Fußpflegepersonal werden durch die Gesundheitsbehörden auf der Grundlage der Infektionshygieneverordnungen der Länder überwacht. Hierbei werden bzgl. der Instrumentenaufbereitung die nach den Regelungen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten geltenden Regelungen herangezogen. Der vorliegende Lehrgang vermittelt die zur Instrumentenaufbereitung nötige Sachkunde und berücksichtigt die spezielle Arbeitssituation bei Podologen und med. Fußpflegern.

1. Hygiene Sachkundelehrgang Grundkurs PC2.1

Der Grundkurs „Sachkunde nach der Infektionshygieneverordnung“ vermittelt in 8 Std. für eine Kursgebühr von € 180,- wichtige Kenntnisse für Kosmetiker/innen und kosmetische Fußpfleger/innen, also Personen, die nicht selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren).

Lehrplan und Stundenverteilung:

  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Rechtliche Grundlagen
    Hessische Infektionshygieneverordnung, IfSG
    TRBA 250, Biostoffverordnung
    MPG und MPBetreibV
    RKI-Empfehlungen: Anforderungen an die Hygiene bei der
    Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Hygienemanagement
    Hygieneplan, R&D Plan, jährliche Unterweisung
    Anforderungen an Räume und Ausstattung
    Anforderungen an Tätigkeiten und Instrumente
    Anforderung an persönliche Schutzausrüstung
    Vorbereitung und Nachbehandlung des Klienten
  • Reinigung und Desinfektion
    Oberflächen, Inventar, Wäsche
    Desinfektionsmittelkunde
  • Instrumentenaufbereitung
    Einteilung in Einweg-/Mehrweginstrumente
    Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
    Risikobewertung
    Reinigung und Desinfektion von Instrumenten
    Verpackung, Verpackungsmaterialien
    Sterilisation
    Lagerung
  • Entsorgung
    Kontaminiertes Material, verletzungsgefährdende Materialien

Prüfung und Zertifikation

Nach Abschluss des Kurses folgt eine schriftliche Sachkenntnisprüfung. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung und Nachweis von einer mindestens 6-monatigen praktischen Tätigkeit im Arbeitsbereich Kosmetik/kosmetische Fußpflege ein Abschlusszertifikat.

Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen und Teilnehmer, die eine mindestens 6-monatige praktische Tätigkeit nicht nachweisen können, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

2. Hygiene Sachkundelehrgang Spezialkurs PC2.2

Der Spezialkurs „Sachkunde nach der Infektionshygieneverordnung“ vermittelt in 30 Std. (3 Tage) für eine Kursgebühr von € 450,- wichtige Kenntnisse für Podologen und Fußpfleger/innen, also Personen, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren). Für diese Personen ist neben der Erlangung der Grundkenntnisse das intensive Erlernen von Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen in Theorie und Praxis erforderlich, um sie bei der Aufbereitung von Instrumenten auch anwenden zu können.

Lehrplan und Stundenverteilung:

    • Hygiene und Mikrobiologie
    • Rechtliche Grundlagen
      Hessische Infektionshygieneverordnung, IfSG
      TRBA 250, Biostoffverordnung
      MPG und MPBetreibV
      RKI-Empfehlungen: Anforderungen an die Hygiene bei der
      Aufbereitung von Medizinprodukten
    • Hygienemanagement
      Hygieneplan, R&D Plan, jährliche Unterweisung
      Anforderungen an Räume und Ausstattung
      Anforderungen an Tätigkeiten und Instrumente
      Anforderung an persönliche Schutzausrüstung
      Vorbereitung und Nachbehandlung des Klienten
    • Reinigung und Desinfektion
      Oberflächen, Inventar, Wäsche
      Desinfektionsmittelkunde
    • Instrumentenaufbereitung
      Einteilung in Einweg-/Mehrweginstrumente
      Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
      Risikobewertung
      Reinigung und Desinfektion von Instrumenten
      Verpackung, Verpackungsmaterialien
      Sterilisation
      Lagerung
    • Entsorgung
      Kontaminiertes Material, verletzungsgefährdende Materialien

Prüfung und Zertifikation

Nach Abschluss des Kurses folgt eine schriftliche Sachkenntnisprüfung. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung und Nachweis von einer mindestens 6-monatigen praktischen Tätigkeit im Arbeitsbereich Podologie/ Fußpflege ein Abschlusszertifikat.

Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen und Teilnehmer, die eine mindestens 6-monatige praktische Tätigkeit nicht nachweisen können, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Ausbildungsdaten

Sachkunde nach der Infektionshygieneverordnung Grundkurs

Termine:
siehe oben

Kosten:
180,-€ inkl. Anmelde- und Prüfungsgebühr

Dauer:
8 Stunden, Samstag 10.00 – 17.00 Uhr

Abschluss-Zertifikat:
Sachkundelehrgang nach der Infektionshygieneverordnung, Grundkurs

Sachkunde nach der Infektionshygieneverordnung Spezialkurs, 30 Std.

Termine:
siehe oben

Kosten:
450,-€ inkl. Anmelde- und Prüfungsgebühr

Dauer:
30 Stunden, Montag bis Mittwoch oder Freitag bis Sonntag 9.00 – 18.00 Uhr

Abschluss-Zertifikat:
Sachkundelehrgang nach der Infektionshygieneverordnung, Spezialkurs 30 Std.

Sachkunde nach der Infektionshygieneverordnung Spezialkurs abends

Termine:
siehe oben

Kosten:
450,-€ inkl. Anmelde- und Prüfungsgebühr

Dauer:
30 Stunden, jeweils Montags 18.00 – 21.30 Uhr

Abschluss-Zertifikat:
Sachkundelehrgang nach der Infektionshygieneverordnung, Spezialkurs abends

Mehrsprachiges Abschluss-Zertifikat: Sachkundelehrgang Infektionshygieneverordnung Grund- und Spezialkurs