Sachkundelehrgang Infektionshygieneverordnung
Grund- und Spezialkurs
Dauer:8 Stunden samstags
Zeiten:10.00-17.00 Uhr | Sa.
Termine:25.08.2012 | weitere Termine auf Anfrage
Kosten:Euro 180,00
Zuerst ein kleiner Auszug aus der Hygieneverordnung Hessen zum besseren Verständnis über die Notwendigkeit dieser Kurse:
Hygieneverordnung – Hessen –
Gemäß Infektionsverordnung vom 18. März 2003
Änderung der Infektionshygieneverordnung vom 22. Oktober 2008 und 13. November 2008
Mit dem Erlass vom 24. März 2010 hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit geregelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die in §2 geforderte notwendige Sachkunde zu erlangen:
§1 (1) Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (z.B. HIV- und Hepatitisviren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.
Solche Tätigkeiten sind insbesondere die Ausübung
- der Haarpflege
- der Fußpflege
- des Tätowierens
- des Ohrlochstechens und
- die Schmuckeinbringung an, in oder unter der Haut oder Schleimhaut (Piercing)
§1 (2) Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik verpflichtet.
§2 Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen.
Laut Erlass muss, wer unter den §1 fällt, die Sachkunde im Rahmen einer einschlägigen Berufsausbildung mit dem Unterrichtsfach „Infektionshygieneverordnung“ erworben haben, oder einen Kurs zum Erwerb der Sachkunde absolvieren.
Stundenumfang, Unterrichtsinhalte und Erfolgskontrolle sind in diesem Erlass geregelt.
Personen, die den Berufsgruppen gem. §1 (1) Infektionshygieneverordnung angehören absolvieren je nach Tätigkeit, mit Instrumentenaufbereitung den Spezialkurs mit 40 Stunden, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen.
Rechtlicher Hintergrund
Podologen und Fußpflegepersonal werden durch die Gesundheitsbehörden auf der Grundlage der Infektionshygieneverordnungen der Länder überwacht. Hierbei werden bzgl. der Instrumentenaufbereitung die nach den Regelungen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten geltenden Regelungen herangezogen. Der vorliegende Lehrgang vermittelt die zur Instrumentenaufbereitung nötige Sachkunde und berücksichtigt die spezielle Arbeitssituation bei Podologen und med. Fußpflegern.
1. Hygiene Sachkundelehrgang Grundkurs PC2.1
Der Grundkurs „Sachkunde nach der Infektionshygieneverordnung“ vermittelt in 8 Std. für eine Kursgebühr von € 180,- wichtige Kenntnisse für Kosmetiker/innen und kosmetische Fußpfleger/innen, also Personen, die nicht selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren).
Lehrplan und Stundenverteilung:
- Hygiene und Mikrobiologie
- Rechtliche Grundlagen
Hessische Infektionshygieneverordnung, IfSG
TRBA 250, Biostoffverordnung
MPG und MPBetreibV
RKI-Empfehlungen: Anforderungen an die Hygiene bei der
Aufbereitung von Medizinprodukten - Hygienemanagement
Hygieneplan, R&D Plan, jährliche Unterweisung
Anforderungen an Räume und Ausstattung
Anforderungen an Tätigkeiten und Instrumente
Anforderung an persönliche Schutzausrüstung
Vorbereitung und Nachbehandlung des Klienten - Reinigung und Desinfektion
Oberflächen, Inventar, Wäsche
Desinfektionsmittelkunde - Instrumentenaufbereitung
Einteilung in Einweg-/Mehrweginstrumente
Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
Risikobewertung
Reinigung und Desinfektion von Instrumenten
Verpackung, Verpackungsmaterialien
Sterilisation
Lagerung - Entsorgung
Kontaminiertes Material, verletzungsgefährdende Materialien
Prüfung und Zertifikation
Nach Abschluss des Kurses folgt eine schriftliche Sachkenntnisprüfung. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung und Nachweis von einer mindestens 6-monatigen praktischen Tätigkeit im Arbeitsbereich Kosmetik/kosmetische Fußpflege ein Abschlusszertifikat.
Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen und Teilnehmer, die eine mindestens 6-monatige praktische Tätigkeit nicht nachweisen können, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
2. Hygiene Sachkundelehrgang Spezialkurs PC2.2
Der Spezialkurs „Sachkunde nach der Infektionshygieneverordnung“ vermittelt in 30 Std. (3 Tage) für eine Kursgebühr von € 450,- wichtige Kenntnisse für Podologen und Fußpfleger/innen, also Personen, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren). Für diese Personen ist neben der Erlangung der Grundkenntnisse das intensive Erlernen von Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen in Theorie und Praxis erforderlich, um sie bei der Aufbereitung von Instrumenten auch anwenden zu können.
Lehrplan und Stundenverteilung:
- Hygiene und Mikrobiologie
- Rechtliche Grundlagen
Hessische Infektionshygieneverordnung, IfSG
TRBA 250, Biostoffverordnung
MPG und MPBetreibV
RKI-Empfehlungen: Anforderungen an die Hygiene bei der
Aufbereitung von Medizinprodukten - Hygienemanagement
Hygieneplan, R&D Plan, jährliche Unterweisung
Anforderungen an Räume und Ausstattung
Anforderungen an Tätigkeiten und Instrumente
Anforderung an persönliche Schutzausrüstung
Vorbereitung und Nachbehandlung des Klienten - Reinigung und Desinfektion
Oberflächen, Inventar, Wäsche
Desinfektionsmittelkunde - Instrumentenaufbereitung
Einteilung in Einweg-/Mehrweginstrumente
Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
Risikobewertung
Reinigung und Desinfektion von Instrumenten
Verpackung, Verpackungsmaterialien
Sterilisation
Lagerung - Entsorgung
Kontaminiertes Material, verletzungsgefährdende Materialien
Prüfung und Zertifikation
Nach Abschluss des Kurses folgt eine schriftliche Sachkenntnisprüfung. Erfolgreiche Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung und Nachweis von einer mindestens 6-monatigen praktischen Tätigkeit im Arbeitsbereich Podologie/ Fußpflege ein Abschlusszertifikat.
Teilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen und Teilnehmer, die eine mindestens 6-monatige praktische Tätigkeit nicht nachweisen können, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Ausbildungsdaten
Sachkunde nach der Infektionshygieneverordnung Grundkurs
Termine:
siehe oben
Kosten:
180,-€ inkl. Anmelde- und Prüfungsgebühr
Dauer:
8 Stunden, Samstag 10.00 – 17.00 Uhr
Abschluss-Zertifikat:
Sachkundelehrgang nach der Infektionshygieneverordnung, Grundkurs
Sachkunde nach der Infektionshygieneverordnung Spezialkurs, 30 Std.
Termine:
siehe oben
Kosten:
450,-€ inkl. Anmelde- und Prüfungsgebühr
Dauer:
30 Stunden, Montag bis Mittwoch oder Freitag bis Sonntag 9.00 – 18.00 Uhr
Abschluss-Zertifikat:
Sachkundelehrgang nach der Infektionshygieneverordnung, Spezialkurs 30 Std.
Sachkunde nach der Infektionshygieneverordnung Spezialkurs abends
Termine:
siehe oben
Kosten:
450,-€ inkl. Anmelde- und Prüfungsgebühr
Dauer:
30 Stunden, jeweils Montags 18.00 – 21.30 Uhr
Abschluss-Zertifikat:
Sachkundelehrgang nach der Infektionshygieneverordnung, Spezialkurs abends